Fehldiagnose ADS
Ein neunjähriges Mädchen schaut zum Fenster hinaus, statt im Unterricht aufzupassen. Es träumt vor sich hin, zeigt zusehends schlechte Noten. Es vergisst oft, die Hausaufgaben zu machen, auch
wenn die Eltern es ermahnen. Oder es macht sie, vergisst sie dann aber am nächsten Morgen zuhause.
Ein klarer Fall von ADS… Diese Diagnose wird auch prompt in der kinderpsychiatrischen Abklärung gestellt. In einer Therapie wird dem Mädchen nun beigebracht, wie man das Lernen einteilen kann,
wie man aufmerksam zuhört. Dazu gibt es jede Menge Übungen. Bald verweigert das Mädchen die Therapie.
In einer Intelligenz-Abklärung wird die Hochbegabung des Mädchens entdeckt. Der Wechsel an eine Privatschule zeigt bald eine Verbesserung. Es darf dort in einigen Fächern in eine höhere Klasse
wechseln. Die Symptome kehren nicht zurück.
Fehldiagnose ADHS
Ein achtjähriger Junge macht im Unterricht nicht mehr mit. Stattdessen zappelt er herum, lässt immer wieder einmal einen Bleistift oder ein Blatt Papier fallen. Auch vergisst er immer wieder
Schulhefte und Hausaufgaben. Manchmal platzt er auch mit einer Idee heraus, ohne vorher die Hand zu heben.
Ein klarer Fall von ADHS… Dies wird auch so beim Kinderpsychiater diagnostiziert. Massnahme: Ritalin und Lerntherapie.
Die Situation eskaliert in den nächsten Monaten.
Nun klärt ein Psychologe mit Kenntnissen in schulischer Unterforderung den Jungen ab: Sein IQ beträgt 132.
Die Eltern können sich zum Glück eine Privatschule leisten. Die öffentliche Schule findet nämlich den Jungen nicht mehr tragbar und will ihn in einer Sonderschule platzieren.
In der Privatschule kann der Junge nun so viel und so schnell lernen, wie er möchte. Die Situation verbessert sich innerhalb weniger Wochen und bleibt auch so. Der Junge lernt jetzt wieder sehr
gerne und gut. Die ADHS-Symptome kehren nicht zurück. Bezahlen müssen die Eltern die Privatschule selber. Auch wenn sie günstiger war als es die Sonderschule gewesen wäre - diese Kosten hätte die
Schulgemeinde übernommen.