Vorgesehener Initiativtext

Eidgenössische Volksinitiative «Bildungsgerechtigkeit für Kinder und Jugendliche mit hohem kognitivem Potenzial (Initiative für Bildungsgerechtigkeit)»

 

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:


Art. 62 Abs. 3bis
3bis Sie [die Kantone] sorgen für eine ausreichende Schulung und Förderung aller Kinder und Jugendlichen mit hohem kognitivem Potenzial bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr.

 


Begründung

Die Initiative für Bildungsgerechtigkeit soll sicherstellen, dass auch die Kinder und Jugendlichen mit hohem kognitivem Potenzial (HKP) bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr entsprechend ihren Bedürfnissen unterrichtet und gefördert werden.

Aktuell wird die Förderung der Kinder und Jugendlichen mit hohem kognitivem Potenzial in fast allen Kantonen auf Stufe Schule (Gemeinde) oder Schulträger ungenügend umgesetzt. Die Gemeinden/Schulträger tragen die anfallenden Kosten.
Die Umsetzung einer bedarfsgerechten Förderung von Kindern und Jugendlichen mit HKP hängt von den finanziellen Voraussetzungen der jeweiligen Gemeinden sowie von den in diesem Bereich fachlich unterschiedlich sensibilisierten und ausgebildeten Lehrkräften ab. Ein zuverlässiges flächendeckendes Angebot besteht leider nachweislich nicht. Individualisierung im Unterricht, der sehr selten mögliche Besuch einzelner Fächer in einer höheren Klasse oder das Überspringen genügen nicht. Ein regelmässiger Besuch von Spezialkursen mit anderen HKP Kindern und mit einer Dispensation vom regulären Unterricht ist notwendig.
Betroffene Familien müssen Unterstützungsmassnahmen bisher meist ausserhalb der Schulzeit organisieren und privat finanzieren. Einkommensschwache Familien können dies nicht leisten. Dies verstärkt die Bildungsungerechtigkeit.

Wegen der zu geringen denkerischen Herausforderung und der damit starken Unterforderung im regulären Unterricht  empfinden diese Kinder und Jugendlichen oft quälende Langeweile, der sie nicht entrinnen können. Dies kann für die Betroffenen zu schwerwiegenden Symptomen führen (Aufmerksamkeitsprobleme, psychosomatische Beschwerden, depressive Verstimmungen, Verhaltensstörungen etc.). Die Folgekosten medizinischer und psychotherapeutischer Behandlungen trägt die Allgemeinheit.

Die richtige und wichtige Förderung von Kindern und Jugendlichen mit schulischen Schwächen, Beeinträchtigungen oder Behinderungen wird seitens der Kantone bereits umgesetzt und finanziert. Die besonderen pädagogischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit HKP werden aktuell aufgrund fehlender Ressourcen und Sensibilisierung zu oft vernachlässigt.

Diese Bildungsungerechtigkeit kann und darf sich die Schweiz nicht länger leisten. Jedes Kind hat Anrecht auf einen Unterricht, der seinen Leistungsmöglichkeiten und Begabungen entspricht. Zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Staat ist die Schweiz auf Menschen mit HKP angewiesen. Die Intelligenz und die Fähigkeiten aller Kinder ist der wertvollste und einzige Rohstoff den wir haben. Mittelfristig und langfristig werden alle Kantone und die ganze Schweiz von dieser zusätzlichen Investition profitieren.