Newsletter #3

Keine reiche akademische Elite!


Die Hürde für die Bezahlung einer Privatschule durch Schulgemeinden ist sehr hoch:

Meist braucht es einen Intelligenzquotienten (IQ) von mindestens 130, zudem müssen bereits andere Massnahmen erfolgt sein, wie zum Beispiel eine Klasse überspringen. Auch muss es dem Kind bereits schlecht gehen.

Diese Bedingungen stellen wir infrage:

  • Eine schulische Unterforderung beginnt nicht ab einem Wert von genau IQ 130. Denn ob jemand zu den 2.3 (IQ 130) oder zu den 5 (IQ 125) intelligentesten von hundert gleichaltrigen Kindern gehört, macht punkto Unterforderung keinen Unterschied.
  • Eine Klasse überspringen ist nicht möglich, wenn das Kind bereits in Minderleistung mit knapp genügenden oder mit ungenügenden Noten gefallen ist.
  • Dass es dem Kind erst schlecht gehen muss, ist eine doch recht zynisch Sache: Abgesehen vom unnötigen Leiden des Kindes wird eine Hilfe in einem solchen Fall viel schwieriger sein, Unterstützungsmassnahmen werden umfangreicher und von längerer Dauer sein müssen.

 

Eine bessere Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit hohem kognitivem Potenzial in den öffentlichen Schulen ist notwendig. Gerade weil sich diesbezüglich in den letzten zwanzig Jahren nicht viel verändert hat, ist unsere Initiative wichtig. Denn die normalerweise zwei Stunden Begabungs- und Begabtenförderung an der Volksschule sind für diese Schülerinnen und Schüler zu wenig – zeitlich und oft auch von den denkerischen Herausforderungen her.

 

Im nächsten Newsletter werden Sie mehr zur Diagnose eines hohen kognitiven Potenzials lesen – und weshalb der IQ allein dafür nicht ausreicht.